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Bedeutung der Exportkontrolle 5. April 2026
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Wichtige Änderungen der EU-Verordnung 833/2014: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 24. Februar 2025 trat die EU-Verordnung 2025/395 in Kraft, die die bestehende Verordnung 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegenüber Russland aktualisiert. Diese Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen, die mit Russland oder bestimmten Drittländern Handel treiben. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anpassungen vorgenommen wurden und welche praktischen Auswirkungen dies für Ihr Unternehmen hat.

Was ist die EU-Verordnung 833/2014?

Die EU-Verordnung 833/2014 wurde ursprünglich im Juli 2014 erlassen, um Sanktionen gegen Russland aufgrund seiner Handlungen in der Ukraine zu verhängen. Sie umfasst Exportverbote, Finanzsanktionen und Einschränkungen im Bereich der dual-use Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können.

Neueste Änderungen durch die EU-Verordnung 2025/395

Mit der Verordnung 2025/395 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

  • Erweiterung der Güterlisten: Neue Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen könnten, wurden in die Anhänge aufgenommen. Dazu gehören unter anderem chemische Ausgangsstoffe für Reizstoffe und bestimmte chemische Produkte.

  • Ausweitung der Exportverbote: Bestimmte Software, die in der Erdöl- und Erdgasexploration verwendet wird, unterliegt nun zusätzlichen Exportbeschränkungen.

  • Ergänzung der Sanktionslisten: 53 neue Einrichtungen aus Ländern wie China, Indien, Kasachstan, Singapur, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Usbekistan wurden in die Sanktionslisten aufgenommen.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, die mit Russland oder den genannten Drittländern Handel treiben, müssen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Überprüfung bestehender Verträge: Stellen Sie sicher, dass alle Verträge Klauseln enthalten, die die Wiederausfuhr von Gütern nach Russland untersagen. Dies betrifft insbesondere Güter aus den Anhängen XI, XX, XXXV und XL der Verordnung.

  • Risikobewertung: Führen Sie für alle relevanten Exportgeschäfte eine Risikobewertung durch, um sicherzustellen, dass keine Güter an Endnutzer geliefert werden, die in militärische Aktivitäten involviert sind.

  • Dokumentation und Compliance: Halten Sie alle relevanten Dokumente bereit und stellen Sie sicher, dass Ihre Compliance-Abteilung über die neuesten Änderungen informiert ist.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen

Bei Care for Solutions bieten wir umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich Exportkontrolle und Zollabwicklung. Wir helfen Ihnen dabei, die aktuellen Anforderungen der EU-Verordnung 833/2014 zu erfüllen und Ihre Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen.

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